Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir ausgewählte Informationen zu aktuellen politischen Ereignissen und Entscheidungen. Auf den Unterseiten informieren wir Sie über zentrale politische Themen und Anliegen des VAMV, aktuelle vom Landes- und vom Bundesverband herausgegebene Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Wir weisen darüber hinaus auf interessante Veranstaltungen hin sowie auf lesenswerte Bücher und Broschüren.
Fast geräuschlos haben sich die Koalitionsfraktionen im Dezember 2020 darauf verständigt, diese Erhöhung nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu entfristen. Dies sei ein wichtiges Signal für alle alleinerziehenden Mütter und Väter, die große Herausforderungen meistern müssten, betonte die CSU im Bundestag ...
Der VAMV fordert seit Jahren Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und hatte zuletzt in der Anhörung des Haushaltsausschusses zum Konjunkturpaket im Juni 2020 auf eine dauerhafte Erhöhung gedrungen. Trotz Verdoppelung ist der aktuelle Entlastungsbetrag immer noch zu niedrig, um Alleinerziehende in vergleichbarer Weise wie Ehepaare zu entlasten.
Wünschenswert wäre ein genereller Perspektivwechsel und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung.
In der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) wird der Mindestunerhalt bei 393 Euro liegen, in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) bei 451 Euro und in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) bei 528 Euro. Hintergrund ist, dass das Existenzminim für Kinder deutlich gestiegen ist. Dies geht aus dem 13. Existenzminimumsbericht für die Jahre 2021 und 2022 hervor. Deshalb hat das Ministerium seine Verordnung nun nach oben korrigiert. In dieser legt es alle zwei Jahre den Mindestunterhalt fest. Das Verfahren und die Höhe des Mindestunterhalts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1612a geregelt.