Aktuelles

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir ausgewählte Informationen zu aktuellen politischen Ereignissen und Entscheidungen. Auf den Unterseiten informieren wir Sie über zentrale politische Themen und Anliegen des VAMV, aktuelle vom Landes- und vom Bundesverband herausgegebene Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Wir weisen darüber hinaus auf interessante Veranstaltungen hin sowie auf lesenswerte Bücher und Broschüren.

 

Aktuell: Düsseldorfer Tabelle 2024 - Schieflage für Alleinerziehende und ihre Kinder

2024 gelten in der Düsseldorfer Tabelle folgende Eckpunkte:

  • Der Mindestunterhalt steigt - wegen der Inflation - z.B. für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren von 502 auf 551 Euro.
  • Die Einkommensgruppen erhalten einen neuen Zuschnitt: die bereinigte Nettoeinkommensgrenze der Unterhaltsverpflichteten steigt von 1.900 auf 2.100 Euro - dies gilt für Kinder, die Mindestunterhalt bekommen.
  • Alle weiteren Einkommensgruppen verschieben sich dadurch in höhere Einkommensbereiche.

Fazit: Was auf den ersten Blick logisch erscheint, führt zu einer Verschlechterung durch die Hintertür für Kinder von Alleinerziehenden. Bei gleichem Einkommen ihres Elternteils können sie in eine niedrigere Einkommensgruppe rutschen und der Inflationsausgleich kommt bei ihnen nicht vollständig an. So erhält beispielsweise ein Kind, dessen unterhaltszahlender Elternteil ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.400 Euro hat, nicht 54 Euro mehr Unterhalt sondern nur ein Plus von 26 Euro.

Hier gehts zur Düsseldorfer Tabelle!


Aktuell: Was ist neu 2023?

Ab Januar 2023 gibt es wieder Änderungen bei den Leistungen für Familien: Kindesunterhalt, Kindergeld, Kinderzuschlag und Regelsätze steigen deutlich. Auch Unterhaltsvorschuss und der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind erhöht. Verbesserungen gibt es durch das Bürgergeld und bei BaföG-Leistungen, Hilfen für Energiekosten kommen.
Diese und weitere Neuigkeiten finden Sie hier auf einen Blick.


Aktuell: Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro!

Als Teil des so genannten "Aufholpakets" der Bundesregierung können Familien mit geringem oder keinem Einkommen im august einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro erhalten. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, auch nicht auf den Unterhalt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ggf. auch den Kinderfreizeitbonus.

Achtung: Die Auszahlung läuft nur bei Bezug des Kinderzuschlags automatisch. Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe für ihr Kind erhalten müssen einen Antrag stellen.

Nähere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.


Aktuell: Weichen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestellt

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder auf den Weg gebracht! Allerdings soll dieser erst ab August 2026 beginnen und sukzessive ansteigen, sodass erst 2029 alle Grundschulkinder davon profitieren können. Der Gesetzentwurf lässt allerdings verbindliche Qualitätsanforderungen vermissen. Darüberhinaus kritisiert der VAMV, dass der garantierte Anspruch auf 8 Stunden Betreuung für Alleinerziehende nicht ausreicht und eine bedarfsgerechte flexible Randzeitenbetreuung notwendig erscheint. Jetzt müssen "nur" noch die Länder der neuen gesetzlichen Regelung im Bundesrat zustimmen!


Aktuell: Anrechnung des Kinderzuschlags auf den Kindesunterhalt entfällt

Mit der Verabschiedung des "Kitafinanzierungshilfenänderungsgesetz" wurde auch eine wichtige gesetzliche Klarstellung beschlossen. Nämlich, dass der Kinderzuschlag nicht den Kindesunterhalt mindert und jetzt dem Haushalt zugute kommt, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Der VAMV hat die bisherige Anrechnung vehement kritisiert und begrüßt die Klarstellung.


Aktuell: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende ab 2021 unbefristet

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt nun dauerhaft bei 4.008 Euro. Damit wurde der bisherige Betrag mehr als verdoppelt. Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde die Erhöhung vorübergehend für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen, um die Mehrbelastung von Alleinerziehenden in der Corona-Krise aufzufangen.

Fast geräuschlos haben sich die Koalitionsfraktionen im Dezember 2020 darauf verständigt, diese Erhöhung nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu entfristen. Dies sei ein wichtiges Signal für alle alleinerziehenden Mütter und Väter, die große Herausforderungen meistern müssten, betonte die CSU im Bundestag ...
Der VAMV fordert seit Jahren Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und hatte zuletzt in der Anhörung des Haushaltsausschusses zum Konjunkturpaket im Juni 2020 auf eine dauerhafte Erhöhung gedrungen. Trotz Verdoppelung ist der aktuelle Entlastungsbetrag immer noch zu niedrig, um Alleinerziehende in vergleichbarer Weise wie Ehepaare zu entlasten.
Wünschenswert wäre ein genereller Perspektivwechsel und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung.


 

 

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