Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir ausgewählte Informationen zu aktuellen politischen Ereignissen und Entscheidungen. Auf den Unterseiten informieren wir Sie über zentrale politische Themen und Anliegen des VAMV, aktuelle vom Landes- und vom Bundesverband herausgegebene Pressemitteilungen und Stellungnahmen. Wir weisen darüber hinaus auf interessante Veranstaltungen hin sowie auf lesenswerte Bücher und Broschüren.
Das Kindergeld beträgt ab 01. Janaur 255 Euro für jedes Kind. 2026 soll dieser Betrag um weitere 4 Euro steigen.
Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro erhöht. Ab 2026 soll dieser zeitgleich mit dem Kindergeld steigen.
Der Kindersofortzuschlag, der 2022 für besonders bedürftige Familien eingeführt wurde, steigt von 20 auf 25 Euro für jedes Kind, das leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag erhält.
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags (KiZ) beträgt bei einer Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um je 5 Euro 297 Euro pro Monat. Ob man einen Anspruch auf den KiZ hat, kann man online prüfen unter: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt aktuell bei 4.260 Euro zzgl. 240 Euro ab dem 2. Kind pro Kind. Ab 2025 wird der Entlastungsbetrag auch bei noch verheirateten aber getrennt lebenden Ehepaaren angerechnet.
Kinderbetreuungskosten können jetzt bis zu 80 % als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden; der Höchstbetrag liegt bei 4.800 Euro.
2025 gelten in der Düsseldorfer Tabelle folgende Werte beim Mindestunterhalt:
Durch die Anrechnung des erhöhten Kindergeldes bleiben von diesen Zahlen ab dem 01.01.2025 letztendlich nur diese Beträge:
Hier gehts zur Düsseldorfer Tabelle!
Als Teil des so genannten "Aufholpakets" der Bundesregierung können Familien mit geringem oder keinem Einkommen im august einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro erhalten. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, auch nicht auf den Unterhalt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ggf. auch den Kinderfreizeitbonus.
Achtung: Die Auszahlung läuft nur bei Bezug des Kinderzuschlags automatisch. Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe für ihr Kind erhalten müssen einen Antrag stellen.
Nähere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder auf den Weg gebracht! Allerdings soll dieser erst ab August 2026 beginnen und sukzessive ansteigen, sodass erst 2029 alle Grundschulkinder davon profitieren können. Der Gesetzentwurf lässt allerdings verbindliche Qualitätsanforderungen vermissen. Darüberhinaus kritisiert der VAMV, dass der garantierte Anspruch auf 8 Stunden Betreuung für Alleinerziehende nicht ausreicht und eine bedarfsgerechte flexible Randzeitenbetreuung notwendig erscheint. Jetzt müssen "nur" noch die Länder der neuen gesetzlichen Regelung im Bundesrat zustimmen!
Mit der Verabschiedung des "Kitafinanzierungshilfenänderungsgesetz" wurde auch eine wichtige gesetzliche Klarstellung beschlossen. Nämlich, dass der Kinderzuschlag nicht den Kindesunterhalt mindert und jetzt dem Haushalt zugute kommt, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Der VAMV hat die bisherige Anrechnung vehement kritisiert und begrüßt die Klarstellung.
Fast geräuschlos haben sich die Koalitionsfraktionen im Dezember 2020 darauf verständigt, diese Erhöhung nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu entfristen. Dies sei ein wichtiges Signal für alle alleinerziehenden Mütter und Väter, die große Herausforderungen meistern müssten, betonte die CSU im Bundestag ...
Der VAMV fordert seit Jahren Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und hatte zuletzt in der Anhörung des Haushaltsausschusses zum Konjunkturpaket im Juni 2020 auf eine dauerhafte Erhöhung gedrungen. Trotz Verdoppelung ist der aktuelle Entlastungsbetrag immer noch zu niedrig, um Alleinerziehende in vergleichbarer Weise wie Ehepaare zu entlasten.
Wünschenswert wäre ein genereller Perspektivwechsel und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung.