Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende treffen die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Armutsrisikos hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie gibt es keine finanziellen Puffer für Ungeplantes. Weiterlesen
In der Anhörung im familienpolitischen Ausschuss des Bundestages am 20.06.2022 war der VAMV-Bundesverband als Sachverständiger eingeladen. Der Ausschuss befasste sich aufgrund eines Antrags der Union mit der Frage, wie Alleinerziehende in der aktuellen Situation besser unterstützt werden können.
Daniela Jaspers, die Vorsitzende des VAMV-Bundesverbandes betonte in ihrer Stellungnahme, dass Alleinerziehende aufgrund ihres überproportional hohen Armutsrisikos besonders hart von den aktuellen Preissteigerungen betroffen seien. Sie hätten kein finanzielles Polster, um diese abzufedern. Neben kurzfristigen Maßnahmen gehe es daher vor allem darum, bessere Rahmenbedingungen für Alleinerziehende zu schaffen, damit diese die Auswirkungen der Krise auch abfedern könnten. Dazu gehörten u.a. bezahlbarer Wohnraum, Steuergerechtigkeit und eine Kindergrundsicherung. Weiter lesen...
Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2020 geurteilt, dass der gewährte Kinderzuschlag in voller Höhe auf den Barunterhalt des Kindes angerechnet wird. Das hat zur Folge, dass der Kinderzuschlag nicht mehr dem Haushalt zugute kommt, in dem das Kind lebt, sondern einseitig dem Barunterhaltspflichtigen. Der ursprüngliche Sinn und Zweck des Kinderzuschlags, die Familie, in der das Kind lebt zu stärken, wird damit ad absurdum geführt. Der Bundesverband fordert in seiner Stellungnahme, dass ein auf das Kind entfallender Kinderzuschlag nicht zur Deckung seines Barbedarfs verwendet werden darf. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
Ziel des vorliegenden Entwurfs ist es, die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern zu verbessern. So soll das Kindergeld 2021 um 15 Euro angehoben werden und die Kinderfeibeträge sollen um 576 Euro auf 8.388 Euro steigen. Kritisch sieht der VAMV, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen werden, insbesondere Familien mit kleinen bzw. keinen Einkommen und Alleinerziehende werden wenig davon profitieren. Hier geht's zur Stellungnahme.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz will der Bund die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung in den Bundesländern unterstützen. Entscheidend für ein qualitativ gutes und bedarfsgerechtes Angebot bleiben jedoch die Schwerpunktsetzungen der Länder. Daher appelliert der VAMV an die Länder, die Lebenssituation von Einelternfamilien zu berücksichtigen. Weiterlesen
Der VAMV bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern verbessern möchte. Der Verband fordert ein familien- und steuerpolitisches Umsteuern hin zu einer Kindergrundsicherung bei gleichzeitiger Individualbesteuerung von Eltern in allen Familien. Weiterlesen
Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgeben würde, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. Denn das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsvoll und stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Deshalb sollten getrennte Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten. Weiterlesen
In seiner Stellungnahme fordert der Verband die Einführung eines Umgangskinder-Mehrbedarfs in Form von pauschalisierten und gestaffelten Zuschlägen als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils. Die hälftige Auszahlung des Sozialgeldes lehnt der VAMV ab, solange kein echtes Wechselmodell vorliegt. Weiterlesen
1. Gesamtbewertung
Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag sieht der vorliegende Gesetzesentwurf keine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) vor. Bereits seit 2004 stagniert dieser. Alleinerziehenden wird eine angemessene Berücksichtigung ihrer begrenzten steuerlichen Leistungsfähigkeit beziehungsweise eine adäquate Förderung verwehrt. Ihnen wird somit jede Anerkennung und Wertschätzung ihrer enormen Belastung als Familienernährer/innen versagt. Weiterlesen